Asche in Bremen verstreuen

Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Bremen (als einzigem Bundesland) gesetzlich möglich, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der freien Hansestadt Bremen vom 16.10.1990, Stand: 25.05.2019).

Voraussetzung für eine Ausbringung der Totenasche ist, dass Sie diese
- zu Ihren Lebzeiten selbst verfügen (Bestattungsverfügung) und
- dass Ihr letzter Wohnsitz vor dem Tod in Bremen war.

Nach dem Ausstreuen muss von dem/der Ausstreuenden eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden.

An folgende Orten ist die Ausstreuung möglich:
Privatgrundstücke, Streuwiesen auf Bremer Friedhöfen, öffentliche Plätze

Die Informationen und Unterlagen erhalten Sie beim Senator für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: Unterlagen

0421 ‐ 98 99 55 27

Im Trauerfall sind wir
von 7 bis 23 Uhr
für Sie erreichbar.

Brunnenstraße 15/16
28203 Bremen
kontakt@trauerraum-bremen.de

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