Asche in Bremen verstreuen
Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Bremen (als einzigem Bundesland) gesetzlich möglich, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der freien Hansestadt Bremen vom 16.10.1990, Stand: 25.05.2019).
Voraussetzung für eine Ausbringung der Totenasche ist, dass Sie diese
- zu Ihren Lebzeiten selbst verfügen (Bestattungsverfügung) und
- dass Ihr letzter Wohnsitz vor dem Tod in Bremen war.
Nach dem Ausstreuen muss von dem/der Ausstreuenden eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden.
An folgende Orten ist die Ausstreuung möglich:
Privatgrundstücke, Streuwiesen auf Bremer Friedhöfen, öffentliche Plätze
Die Informationen und Unterlagen erhalten Sie beim Senator für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: Unterlagen