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Assistierter Suizid – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

18. November - 18:30
Kostenlos

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung
vom 26. Februar 2020 festgestellt, dass das allgemeine
Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie
das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit
einhergehende Freiheit, selbstbestimmt das eigene Leben zu
beenden, schließt auch die Möglichkeit ein, hierfür die Hilfe
Dritter in Anspruch zu nehmen.
Der Umgang mit Sterbewünschen und Wünschen nach
Suizidassistenz lädt Behandelnde, Begleitende, Beratende und
Versorgende zum Reflektieren der eigenen Haltung ein. Aus
juristischer, ethischer, seelsorgerischer und palliativ
medizinischer Sicht wird das Thema vorgestellt, zu dem es
eine breite gesellschaftliche Debatte braucht, um die Aspekte
der Autonomie und Fürsorge gut abzuwägen.

Details

  • Datum: 18. November
  • Zeit:
    18:30 - 20:00
  • Eintritt: Kostenlos

Veranstaltungsort

Veranstalter

  • Sonja Schäfer, Vorsitzende Klinisches Ethik Komitee Klinikum Bremen Mitte