Bestattungskosten

Wie viel kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Soll es eine Trauerfeier geben? Welche Art der Bestattung soll es werden? An welchem Ort wird die verstorbene Person beigesetzt? Solche Fragen gilt es zu beantworten, um einen Überblick über die anstehenden Kosten im Zuge einer Bestattung zu geben.

Als Beispiel für eine Feuerbestattung auf einem städtischen Friedhof stellen sich die Kosten wie folgt dar:

  • Grundpauschale 3.500,- €
  • Einäscherung im Krematorium Verden 550,- € (oder 950,- € im Beisein der Angehörigen und von uns begleitet)
  • Pauschale für Trauerfeiern 950,- € *
  • Kosten für die Nutzung der Feierhalle auf einem städtischen Friedhof ab 418,- €
  • Kosten für die Grabstelle (abhängig von Ort und Art der Grabstelle, Preise der städtischen Friedhöfe Bremen)
  • Kosten für die Beisetzung einer Urne auf einem städtischen Friedhof 249,- €
  • Ausstellung des Totenscheins ab 150,- €
  • Qualifizierte Leichenschau (nur wenn der Sterbeort in Bremen liegt) 223,73 €

* Die Pauschale für Trauerfeiern enthält nicht die Kosten für eine:n freie:n Redner:in, Live-Musik oder die Floristik.

Unter Bestattungsarten finden Sie einige Hinweise zu den jeweils entstehenden Kosten. Für eine detaillierte Ansicht der Kosten schauen Sie im Folgenden in unsere Kostenübersicht oder sprechen Sie uns für ein individuelles Gespräch gerne an.

Kostenübersicht

Sozialbestattung

Eine würdige Bestattung sollte jedem Menschen zustehen – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen. Wenn die Kosten einer Beisetzung nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Sozialbestattung. In diesem Fall übernimmt das zuständige Amt für soziale Dienste die notwendigen und angemessenen Kosten der Bestattung gemäß § 74 SGB XII.

Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen, die gesetzlich zur Bestattung verpflichtet sind – in der Regel Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister der verstorbenen Person. Voraussetzung ist, dass ihnen die Übernahme der Bestattungskosten finanziell nicht zugemutet werden kann. Dies betrifft nicht nur Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Grundsicherung, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente.

Was übernimmt das Sozialamt?
Das Sozialamt trägt die Kosten für eine ortsübliche und würdevolle Bestattung. Dazu zählen u. a. Leistungen wie Sarg, Einäscherung, Überführung und Abwicklung aller notwendigen Formalitäten. Aber auch eine Trauerfeier, eine Aufbahrung und der Grabplatz werden abgedeckt. Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden, sofern sie im finanziellen Rahmen bleiben.

Wichtig: Der Antrag sollte vor der Beisetzung beim Sozialamt am Sterbeort gestellt werden. Eine vollständige Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist erforderlich.

Gern beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Anträge für die Sozialbestattung finden Sie hier.