Die Trauerrede kann ein*e Vertreter*in der Kirche (ein*e Pastor*in oder Pfarrer) oder ein*e freie*r Trauerredner*in halten. Er*sie ist dann der*die Zeremoniemeister*in und für den Ablauf in der Kapelle und am Grab zuständig. In der Trauerrede wird noch einmal die Lebensbilanz des verstorbenen Menschen umrissen und gewürdigt, sozusagen die Lebensmelodie skizziert. Es ist aber genau so gut möglich, dass Angehörige diese Aufgabe übernehmen oder ohne Reden in Stille, zum Beispiel in Begleitung von Musik, Abschied genommen wird. Weiterhin ist es möglich, eine offene Zeit anzubieten, in der die Trauergäste einzeln aus dem persönlichen Erleben mit einem kurzen Beitrag den/die Verstorbene*n würdigen.
Unsere Empfehlungen
Sollten Sie für ihre Feier eine freie Trauerrednerin oder einen freien Trauerredner suchen, so empfehlen wir Ihnen die folgenden Redner*innen aus Bremen, Niedersachsen und Hamburg:
- Sarah Wermuth (Bremen)
- Michaela Höck (Bremen)
- Michael Masch (Bremen)
- Katja Mareike Jenrich (Osterholz-Scharmbeck)
- Katrin Ratz (Twistringen)
- Kersten Artus (Hamburg)
Weitere Absprachen zum Inhalt der Trauerrede werden in einem persönlichen Gespräch mit dem/der jeweiligen Redner*in besprochen.