Was ist im Todesfall zu tun?

das Wichtigste im Überblick

Der Todesfall tritt zu Hause ein

Nehmen Sie sich Zeit; Sie müssen nicht sofort reagieren. Verständigen Sie Ihre engsten Vertrauten und, wenn Sie möchten, eine*n Seelsorger*in oder Trauerbegleiter*in. Die verstorbene Person kann bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Notfalldienst für Bremen 0421 – 19292, für Bremen-Nord 0421 – 6098063‎ an. Wenn jemand nachts verstorben ist, können Sie dies auch am nächsten Morgen tun. Der Arzt oder die Ärztin stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Diesen benötigen wir als Bestattungsunternehmen für alle weiteren Schritte.

Als nächstes informieren Sie trauerraum per Telefon: 0421 – 98995527. Wir sprechen den Zeitpunkt der Abholung ab. Wenn Sie möchten, dann kommen wir auch vorher zu Ihnen, versorgen die verstorbene Person und beantworten erste Fragen.

Der Todesfall tritt im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein

Wenn der Tod in einer Institution eintritt, kümmert sich das Personal vor Ort um den Arzt oder die Ärztin für den Totenschein und versorgt die verstorbene Person. Oft gibt es in der Einrichtung die Möglichkeit der Aufbahrung; fragen Sie hierfür das Personal vor Ort. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Aufbahrung zu Hause oder im trauerraum stattfinden. So ist eine Abschiednahme in vertrauter Umgebung und mit vertrauten Menschen möglich.

Formalitäten im Todesfall

Wir benötigen für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt:

  • bei Ledigen: eine Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: eine Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • bei Geschiedenen: eine Heiratsurkunde und ein Scheidungsurteil
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch der Eltern

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, wenn Sterbeort und Ausstellungsort der vorherigen Urkunde nicht identisch sind. Wenn der Tod an einem Ort eingetreten ist, an dem man nicht gemeldet ist, wird für die Sterbeurkunde eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Personalausweis zum ersten Trauergespräch mitzubringen.

Wie wir Sie als Bestatter*innen und Menschen begleiten

Nach dem Tod eines nahen Menschen scheint die Welt still zu stehen. Wie geht es weiter?

Vielleicht wissen und spüren Sie, was Sie in der Trauer benötigen. Folgen Sie Ihren Gefühlen und versuchen Sie sich der Trauer zu stellen. Drücken Sie aus, was Sie empfinden und nehmen Sie sich „Ihre“ Zeit. Gestalten Sie einen persönlichen Abschied von Ihrem geliebten Menschen. Das kann helfen, mit dem Verlust leben zu lernen. Wir begleiten Sie in Ihrem Trauerfall mit Herz und Erfahrung.

Es gibt viele Möglichkeiten und Rituale, den Abschied im Trauerfall selbst zu gestalten. Den verstorbenen Menschen nach Hause holen, das Ankleiden mit seiner Lieblingskleidung und persönliche Dinge auf die letzte Reise mitgeben. Bei der Trauerfeier den Sarg bemalen, ein Teelichtritual durchführen, die Lieblingsmusik gemeinsam hören oder vielleicht einen Tango tanzen.

Wir versorgen die verstorbene Person, organisieren die Trauerfeier, vermitteln Florist*innen sowie Trauerredner*innen und kümmern uns um die Formalitäten. Sie können auch vieles selber machen, wenn das für Sie richtig ist. Damit die Welt wieder anfangen kann sich zu drehen.