Asche ausstreuen

Die Ausnahme von der Regel

Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Bremen (als einzigem Bundesland) gesetzlich möglich, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der freien Hansestadt Bremen vom 16.10.1990, Stand: 25.05.2019).

Voraussetzung für eine Ausbringung der Totenasche ist, dass Sie diese
– zu Ihren Lebzeiten selbst verfügen (Bestattungsverfügung) und
– dass Ihr letzter Wohnsitz vor dem Tod in Bremen war.

Nach dem Ausstreuen muss von dem/der Ausstreuenden eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden.

An folgende Orten ist die Ausstreuung möglich:
Privatgrundstücke, Streuwiesen auf Bremer Friedhöfen, öffentliche Plätze

Weitere Informationen und die nötigen Unterlagen erhalten Sie bei der Senatorin für Umwelt, Klima, Wissenschaft.

Wir unterstützen gerne bei der Antragsstellung oder bei der Formulierung für eigene Bestattungsvorsorge.