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Assistierter Suizid – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

24. Oktober 18:30

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit einhergehende Freiheit, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden, schließt auch die Möglichkeit ein, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Der Umgang mit Sterbewünschen und Wünschen nach Suizidassistenz lädt Behandelnde, Begleitende, Beratende und Versorgende zum Reflektieren der eigenen Haltung ein. Aus juristischer, ethischer, seelsorgerischer und palliativ medizinischer Sicht wird das Thema vorgestellt, zu dem es eine breite gesellschaftliche Debatte braucht, um die Aspekte der Autonomie und Fürsorge gut abzuwägen.

Sonja Schäfer, Vorsitzende Klinisches Ethik Komitee Klinikum Bremen Mitte

trauerraum

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