Fragen und Antworten

Nach dem Verlust kommen die Fragen. Wir helfen Ihnen dabei sicher durch die schwere Zeit. Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen im Zusammenhang von Bestattung zusammengestellt.

Welche Bestattungsarten sind möglich?

Es wird zwischen Feuer- und Erdbestattung unterschieden.

Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Körper ca. 7 bis 10 Tage nach Eintritt des Todes auf einem städtischen oder kirchlichen Friedhof in einem Sarg beigesetzt.

FeuerbestattungBei der Feuerbestattung wird der/die Verstorbene eingeäschert. Nach der Einäscherung, auch Kremierung genannt, wird die Asche in einer Aschekapsel aufbewahrt, um sie anschließend beizusetzen. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
  • auf dem Friedhof
  • im Wald (FriedWald oder RuheForst)
  • Seebestattung
  • Ausstreuen der Totenasche in der Stadt Bremen

Welche Formulare benötigt das Standesamt?

Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigt der Bestatter die Totenscheine (dreifache Ausführung – blau, gelb und rot) und das letzte aktuelle Standesdokument. Das bedeutet bei:

bei Ledigen die Geburtsurkunde,
bei Verheirateten die Heiratsurkunde,
bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil,
bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Partners.

Der Tod muss bei dem zuständigen Standesamt der Stadt angezeigt werden, in der der Tod eingetreten ist. Wenn der Verstorbene nicht in diesem Bereich gemeldet ist, muss eine Meldebescheinigung besorgt werden. Dann ist der Personalausweis als erstes Identifikationspapier wichtig. Zur Beantragung der Sterbeurkunde gehört immer eine Sterbefallanzeige. Diese bereitet der Bestatter vor.

Kann ich die Asche im Ausland beisetzen?

Grundsätzlich ist das durchaus möglich. Klären Sie vorher ab, wie die Bestimmungen des jeweiligen Landes sind. Vom Krematorium bekommen Sie eine Zollerklärung, diese müssen Sie an der Grenze oder am Flughafen vorzeigen. Zusätzlich benötigen Sie eine internationale Sterbeurkunde. Im Flugzeug wird die Aschekapsel im Handgepäck mitgenommen. Darüber müssen Sie zuvor sämtliche Fluggesellschaften informieren, mit denen Sie fliegen. Melden Sie sich außerdem vor Passieren der Sicherheitskontrolle bitte beim Sicherheitsdienst am Flughafen.

Was kann ich bei einer Bestattung selber machen?

Sie können bis auf die Überführung fast alles selber machen. Der/die Verstorbene darf nur in einem Bestattungsfahrzeug überführt werden.

Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen/die Verstorbene waschen, anziehen und in den Sarg legen, den Sarg und die Urne selbst bauen, die Traueranzeige gestalten und aufgeben, die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, Trauerkarten entwerfen und drucken, alle Termine organisieren, die Trauerfeier planen und aufbauen und vieles mehr.

Was kostet eine Bestattung?

Die Höhe der Bestattungskosten ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, die Sie bei uns Ihren Wünschen entsprechend zusammenstellen können. Soll eine Aufbahrung und/oder eine Trauerfeier durchgeführt, eine Anzeige geschaltet und/oder Trauerkarten verschickt werden? Welcher Sarg, welche Urne entspricht Ihren Vorstellungen? Eine einfache Bestattung Erwachsener kostet rund 3500 bis 5000 Euro.
Siehe auch unter "Die Bestattung gestalten/Kosten"

Was ist eine "Sozialbestattung"?

Das Amt für soziale Dienste übernimmt die Bestattungskosten, wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen Bedürftigkeit nachweisen können. Die Zusage der Kostenübernahme durch das Amt für soziale Dienste sollte vor der Beisetzung vorliegen.

Was bedeutet gesetzliche Mindestruhefrist einer Grabstelle?

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestruhefrist für Särge und Urnen Erwachsener von 20 bis 25 Jahren vor.

Nach der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 18.12.1990 (S. 476) betragen die Ruhefristen in Bremen:

§ 4 Ruhefristen
(1) Die Ruhefrist für Aschen beträgt 20 Jahre.
(2) Die Ruhefrist für Leichen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen unter zehn Jahren 15 Jahre und bei Verstorbenen unter drei Jahren 10 Jahre.

Der Käufer einer Grabstelle erwirbt das sogenannte Nutzungsrecht an einer Grabstelle. Er ist somit für die Dauer der Laufzeit der Nutzungsberechtigte. Er entscheidet über weitere Beisetzungen in diese Grabstelle und die Bepflanzung.

Was bedeutet "Überführung"?

Unabhängig davon, wo ein Mensch verstorben ist (zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim etc.), muss er an einen Ort überführt werden, wo er bis zur Bestattung verbleiben kann. Zusätzlich muss der Verstorbene vom Ort der Aufbahrung zum Bestattungsort befördert werden. Überführungen dürfen grundsätzlich nur in einem amtlich zugelassenen Bestattungsfahrzeug erfolgen.

Was bedeutet Bestattungszwang?

In der Bundesrepublik besteht Bestattungszwang, der in den Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen geregelt ist. Dem Bestattungszwang unterliegen in Bremen alle menschlichen Verstorbenen und Totgeburten (über 1000 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche). Über die Schweiz und die Niederlande kann in Ausnahmefällen die Aschekapsel an die Angehörigen ausgehändigt werden.

Seit dem 01.01.2015 kann die Asche in Bremen auf dafür vorgesehenen Plätzen und Privatgrundstücken ausgestreut werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene in Bremen gemeldet war, zu Lebzeiten schriftlich sein Einverständnis erklärt, einen Ort zum Ausstreuen gewählt und eine Person bestimmt hat, die die Totenfürsorge übernehmen soll. Die Asche kann dann vom Bestatter an den Totenfürsorger/die Totenfürsorgerin übergeben werden. Diese/r muss die Asche umgehend ausstreuen und dieses innerhalb 14 Tagen nach Übergabe der Asche eidesstattlich versichern. "Informationen und Formulare auf der Website der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.":https://www.bauumwelt.bremen.de/detail.php?gsid=bremen213.c.95023.de

Kann man die Musik bei der Trauerfeier selbst bestimmen?

Ja! Vom Abspielen einer CD bis zur Beauftragung verschiedener Musiker*innen/Sänger*innen besteht auch hier eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Bei einer kirchlichen Trauerfeier muss die Musik mit dem Pastor abgesprochen werden. Auch Live-Musik kann während der Trauerfeier oder an der Grabstelle gespielt werden.

Was ist eine (erste) Leichenschau?

Die erste Leichenschau dient in erster Linie der sicheren Feststellung des Todes. Der Hausarzt/die Hausärztin oder jede/r andere Arzt/Ärztin kann die Leichenschau durchführen. Erst nach 2 Stunden nach Todeseintritt darf er/sie den Tod feststellen. Es gelten nur sichere Todeszeichen. Dann wird der Totenschein in dreifacher Ausführung ausgestellt. Diese wird dem Bestatter bei der Abholung übergeben. Die Untersuchung ist eine Sichtkontrolle des Arztes.

Was ist eine amtsärztliche Untersuchung/(zweite) Leichenschau?

Eine amtsärztliche Leichenschau oder auch zweite Leichenschau muss von einem Amtsarzt durchgeführt werden. Dieser ist noch mal speziell für diese Aufgabe ausgebildet worden. Hier geht es hauptsächlich um die Schlüssigkeit der Todesursache. Wenn diese gegeben ist, wird der Leichnam freigegeben. Wenn diese nicht schlüssig ist, wird der Leichnam beschlagnahmt und erst wieder freigegeben, wenn die Staatsanwaltschaft nach Prüfung die Freigabe erteilt. Erst dann kann die Einäscherung oder Erdbestattung erfolgen. Die Untersuchung ist eine Sichtkontrolle des Arztes.

Was sind sichere Todeszeichen?

Totenflecke (Livores) sind das erste und am frühesten auftretende sichere Todeszeichen. Dem folgt ca. 3-4 Stunden nach Todeseintritt die Totenstarre (Rigor mortis). Ein weiteres Anzeichen ist die Abkühlung des Leichnams. Nach Eintritt des Todes gleicht sich die Körpertemperatur der Umgebungstemperatur an.

Darf ein Verstorbener zu Hause aufgebahrt werden?

Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause aufgebahrt werden.

Was ist ein Krematorium?

Ein Krematorium ist eine öffentliche oder privat genehmigte Einrichtung zur Einäscherung (Kremierung) eines Verstorbenen. Nach den neuesten Einäscherungsmethoden wird der Leichnam in einem Holzsarg in speziellen Verbrennungsöfen eingeäschert. Um die Rauch- und Schadstoffbelastung auf ein Minimum zu beschränken, werden die Temperaturen zwischen ca. 600° C und 800° C gehalten. Beim Verbrennen des Sarges und Leichnams können die Ofentemperaturen bis auf 1370° C ansteigen.

Kann ohne Sarg eine Einäscherung erfolgen?

Nein, generell muss immer mit einem Sarg eingeäschert werden. Durch die Hitze entzündet sich das Holz des Sargs im Kremierungsofen von selbst, was den eigentlichen Verbrennungsvorgang in Gang setzt. Gleichzeitig ist der Sarg auch Energielieferant, um einen gleichmäßigen Einäscherungsprozess zu gewährleisten. Von dem Sarg bleibt am Ende keine Asche übrig.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?

Die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von 48 Stunden nach dem Ableben ist einzuhalten. Es muss eine (mündliche) Willenserklärung zur Feuerbestattung vorliegen. Eine Sterbeurkunde, ausgestellt durch das Standesamt, sowie die Todesbescheinigung, ausgefüllt von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat, sind weitere notwendige Unterlagen.

Bei einem natürlichem Tod findet im Krematorium eine weitere Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner statt. Dieser Arzt untersucht den Verstorbenen auf Spuren von Gewalteinwirkung und prüft die Eintragungen in der Todesbescheinigung auf Schlüssigkeit mit den Zeichen am Verstorbenen (siehe auch "Was ist eine amtsärztliche Untersuchung/(zweite) Leichenschau?").

Gibt es ein Leichengift?

Nein, ein Leichengift gibt es nicht. Also keine gefährlichen Aussonderungen des verstorbenen Körpers. Die Verstorbenen können wie Lebende angefasst werden. Bei infektiösen Krankheiten zu Lebzeiten gelten besondere Vorschriften.

Wie wird sichergestellt, dass sich die richtige Asche in der Urne befindet?

Um die Asche später zweifelsfrei zuordnen zu können, wird ein durch die Hitze im Ofen unzerstörbarer Schamottstein auf den Sarg gelegt. In den Stein sind die Einäscherungsnummer und der Name der einäschernden Feuerbestattungsanlage geprägt. Er geht mit dem Sarg durch den Ofen und verbleibt hinterher in der Asche.

Kann man von dem Verstorbenen noch Tage später Abschied nehmen?

Kein Verstorbener gleicht dem anderen, daher ist eine allgemeine Antwort kaum möglich. In den meisten Fällen ist es aber auch noch nach längerer Zeit problemlos möglich, Abschied zu nehmen.

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